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Die Kirche hat das Läuten von Glocken von Alters her ganz bewusst in ihren Dienst gestellt.
Seit dem 12. Jahrhundert ist die Weihe einer Glocke dem Bischof bzw. dem ihm gleichgestellten
Abt (oder einem vom Bischof speziell bevollmächtigten Priester) vorbehalten.
Darin kommt die besondere Bedeutung, welche die Kirche ihren Glocken beimisst, zum Ausdruck. |
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Das Ritual der Weihe (consecratio) entzieht das geweihte Objekt dem weltlichen Gebrauch und
heiligt es:
Kirchenweihe, Glockenweihe, Altar-weihe. Viele von uns erinnern sich mit Freude und Dankbarkeit der feierlichen Weihe unseres neuen Volksaltares im Februar 1997 durch Erzbischof Christoph Schönborn. Diesmal hat der Abt des Schottenstiftes P. Dr. Heinrich Ferenczy unsere reparierte Marienglocke wieder zur "vasa sacra" (heiliges Gefäß) erhoben. |
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Die Weihe unterscheidet sich maßgeblich von der Segnung (benedictio): Der Gegenstand wird weiterhin vom gläubigen Christen verwendet und soll für ihn und die Gemeinde mit Gottes Segen verbunden sein (Devotionalien, Kerzen, Brot, aber auch Räume, Bauten und Fahrzeuge). |
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Ich wünsche uns allen, dass das Läuten der Glocke von St. Ulrich uns jedesmal an seine tiefe religiöse Bedeutung und die Gegenwart Gottes im Alltag erinnert. Auch wenn es natürlich die Hauptaufgabe von Kirchenglocken ist, die Gläubigen zum Gottesdienst zu rufen. Mögen möglichst viele von uns möglichst oft diesem Ruf folgen! |
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