Aufnahme in die röm. - kath. Kirche


Wer ist davon Betroffen?

  * Ungetaufte Menschen, die in die Gemeinschaft der röm. - kath. Kirche aufgenommen werden wollen.

* Nichtkatholische Christen, die in die röm. - kath. Kirchengemeinschaft aufgenommen werden wollen.



Anmeldung:

  * Terminvereinbarung für ein Gespräch zum Thema "Aufnahme"

  Dokumente zur Anmeldung * Geburtsurkunde
* Taufschein (bei bereits getauften Christen)
* Heiratsurkunde und/oder kirchlicher Trauungsschein
* evtl. Scheidungsurkunde
* evtl. Personalausweis und Meldezettel



Vorbereitung:

  * Mehrere Gespräche mit dem Pfarrer



Wie erfolgt die Aufnahme?

  * Für ungetaufte durch die Taufspendung in der Kirche
* für bereits Getaufte durch die Aufnahmefeier nach dem Rituale in der Pfarrkanzlei



Nachweis der Taufe - Amtskirchliches Dokument:

Die kirchliche Aufnahme wird durch den Taufschein bzw. durch ein eigenes Schreiben bestätigt und dokumentiert.




Wiederaufnahme in die röm. - kath. Kirche


Wer ist davon Betroffen?

  * Katholiken die aus der Kirche ausgetreten sind.



Anmeldung:

  * Terminvereinbarung für ein Gespräch zum Thema "Wiederaufnahme"

  Dokumente zur Anmeldung * Geburtsurkunde
* Taufschein
* Austrittsvermerk
* Heiratsurkunde und/oder kirchlicher Trauungsschein
* evtl. Scheidungsurkunde
* evtl. Personalausweis und Meldezettel



Vorbereitung:

  * Vorbereitungsgespr&aunl;ch mit dem Pfarrer wird in der Pfarre geführt



Wie erfolgt die Wiederaufnahme?

Sie erfolgt in einer gottesdienstlichen Feier gemäß dem Rituale oder in einer schlichen Zeremonie in der Kanzlei des Pfarrers.


Nachweis der Wiederaufnahme - Amtskirchliches Dokument:

Die erfolgte Wiederaufnahme wird auf dem Taufschein vermerkt.


Bei Fragen treten Sie bitte über die Kontaktseite mit uns in Verbindung.